Dienstag, 7. Oktober 2008 (TM)
Ist es das Aus für Rundfunkgebühren für Computer? In einem aktuellen Urteil hebt das Verwaltungsgericht Münster erstmals einen Bescheid der GEZ auf. Der bloße Besitz eines internetfähigen Computers reiche noch nicht aus, um Gebühren zu kassieren. Im aktuellen Fall hatte ein Student gegen die Zahlungspflicht geklagt, weil er seinen Computer nicht für den Empfang von Rundfunkprogrammen nutze.